Allgemeine Informationen
Diese Verpflichtung beginnt ab 01.07.2008 für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut worden sind. Für alle anderen Wohngebäude muß der Energieausweis zum 01.01.2009 vorliegen. Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis zum 01.07.2009 verpflichtend.
Der Energieausweis stellt die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes dar und ermöglicht den Gebäudeeigentümern die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt aufzuzeigen. Für künftige Investitionen an der Gebäudehülle oder in die Heizungsanlage werden für Mieter oder Käufer vor Abschluß eines Vertrages transparenter und erhöhen die Attraktivität des Gebäudes.
Auswahl der Variante
Die Eigentümerseite hat je nach Gebäude und Baujahr die Möglichkeit,
einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis zu wählen.
Der Energiebedarfsausweis stellt den normierten Energiebedarf nach der Wärmebedarfsberechnung dar. Diese Berechnung erfolgt auf der Grundlage der vorhandenen Gebäudehülle (Dach, Wände, Fenster, Kellerdecke, etc..) und der Heizungsanlage. Nutzerspezifische Faktoren wie Anzahl der Bewohner, Lüftungsverhalten- und Wasserverbrauch finden hierbei keine Berücksichtigung.
Weitere detaillierte Ausführungen erhalten Sie gerne auf Anfrage.